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Bei einem Verkehrsunfall gibt es für den Geschädigten drei mögliche Beklagte, die seinen Schaden nach dem Verkehrsunfallrecht ausgleichen: Fahrer, Halter und Versicherung. Selbst nach einem Ausgleich des Fahrzeugschadens durch die Vollkaskoversicherung bleibt noch ein Restschaden, nämlich die Selbstbeteiligung des Geschädigten.


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